
OfH für Batterien – was Unternehmen jetzt wissen müssen
8. Dezember 2025
OfH für Batterien – was Unternehmen jetzt wissen müssen
8. Dezember 2025EU Batterieverordnung (2023/1542) im Überblick
Die Verordnung (EU) 2023/154 setzt europaweit einheitliche Standards für den gesamten Lebenszyklus von Batterien – von Rohstoffabbau über Produktion und Nutzung bis hin zu Sammlung, Recycling und Wiederverwendung. Sie ist Bestandteil des European Green Deals. Die EU Batterieverordnung wurde am 18. Februar 2024 wirksam und löste damit die EU-Richtlinie 2006/66/EG ab. Die Umsetzung erfolgt schrittweise.
Für Deutschland: Zur Umsetzung der neuen Verordnung wird das ursprüngliche Batteriegesetz (BattG) durch Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt.
Ziele der EU Batterieverordnung
Die EU-Batterieverordnung adressiert vor allem vier Bereiche: Umweltbelastung von Batterien reduzieren, Recycling von Batteriebestandteilen erhöhen, Batterien generell länger und sicherer nutzbar machen sowie mehr Transparenz im gesamten Lebenszyklus. Die Ziele werden schrittweise umgesetzt.
Konkreter bedeutet das z. B.:
- Höhere Sammel- und Recyclingquoten für Altbatterien sowie Festlegung von Mindestwerten für die Rückgewinnung von wichtigen Rohstoffen wie Lithium, Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel.
- Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks und schädlicher Substanzen.
- Mehr Sorgfaltspflichten für die gesamte Lieferkette (Due-Diligence-Pflichten) für große Unternehmen.
- Transparente Informationen u. a. durch Einführung klarer Kennzeichnungen und des digitalen Batteriepasses.
- Förderung der Leistungsfähigkeit von Batterien mit Mindestwerten.
- Gewährleistung der Austauschbarkeit Gerätebatterie durch Endnutzer bzw. durch Fachpersonal.
Betroffene Batteriekategorien
Mit der neuen EU-Batterieverordnung wurden die Kategorien erweitert. Sie gilt nun für: Gerätebatterien, Starterbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien), Elektrofahrzeugbatterien und Industriebatterien, unabhängig von Größe, Gewicht und Integration im Produkt.
Pflichten für unterschiedliche Akteure
Die EU-Batterieverordnung hat Auswirkungen auf unterschiedliche Marktakteure wie Hersteller, Importeure, Händler & Recycler. Im Folgenden finden Sie ein Aufschlüsselung der wichtigsten Pflichten, die teilweise schon in Kraft getreten sind bzw. noch auf diese zukommen.
Pflichten für Hersteller
- Registrierungspflicht bei der nationalen Behörde (in DE: über Stiftung ear)
- Konformitätsbewertung & CE-Kennzeichnung
- Technische Dokumentation (Sicherheitsdaten, Aufbau, Materialanteile)
- CO₂-Fußabdruck-Berichte für viele Batteriearten
- Mindestanteile an Rezyklaten (ab bestimmten Fristen)
- Einrichtung eines Rücknahmesystems oder Teilnahme an einem Rücknahmesystem (Deutschland: OfH)
- Lieferketten-Sorgfaltspflichten (Due Diligence – verschoben auf 2027)
- Digitaler Batteriepass (2027 → E-Bike, E-Scooter, EV-Batterien, Industrie >2 kWh)
- Recyclingziele erfüllen
- Meldungen an Behörden (Mengen, Sammlung, Recyclingquote)
Pflichten für Importeure
Die Pflichten für Importeure sind rechtlich fast identisch mit Herstellern (s. o.). Sie müssen sicherstellen, dass Produkte aus Drittländern zu 100 % den EU-Vorgaben entsprechen inkl. Registrierung, Kennzeichnung, Dokumentation, Rücknahme, Recycling und digitalem Batteriepass.
Pflichten für Händler
- Kostenlose Rücknahmepflicht für Altbatterien aller Batteriekategorien (inkl. E-Bike-Akkus). Online ist eine „zumutbare Rückgabemöglichkeit“ erforderlich.
- Prüfpflicht: Nur Batterien verkaufen, die registriert sind und korrekt gekennzeichnet sind (CE, Symbol, technische Daten).
- Informationspflichten gegenüber den Kunden über Rückgabemöglichkeiten und korrekte Entsorgung.
- Pfandpflicht bei Starterbatterien: Umfasst Pfand erheben, Pfand zurückzahlen und die Dokumentation.
- Sicherer Umgang / Lagerung v. a. von Lithium-Batterien (Brandschutz, Gefahrgutregeln).
Recyclingunternehmen
- Einhaltung von Recycling-Effizienzzielen
- Einhaltung von Materialrückgewinnungsquoten (z. B. Kobalt, Lithium, Nickel)
- Umwelt- und Sicherheitsmanagement
- Dokumentation und Meldungen an Hersteller oder Systeme
- Nachweis der Rezyklat-Anteile für neue Batterien
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Wichtige Meilensteine
17.08.2023 | Formelles Inkrafttreten der Verordnung auf EU-Ebene. |
18.02.2024 | Beginn der Anwendung der EU-Batterieverordnung in allen Mitgliedstaaten. |
18.08.2024 | Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen die Anforderungen CE-Kennzeichnung, Leistung, Haltbarkeit und Sicherheitsstandards erfüllen. |
18.02.2025 | Die Pflicht zur Bestimmung des CO₂-Fußabdrucks für Batterien von Elektrofahrzeugen wird wirksam. |
18.08.2025 | - Alte Richtlinie 2006/66/EG wird endgültig aufgehoben. Die EU-Batterieverordnung gilt ab diesem Tag EU-weit als alleinige Regelung. - Umfassende Pflichten zur Bewirtschaftung von Altbatterien und für die erweiterte Herstellerverantwortung traten in Kraft. Hersteller/Onlinehändler ohne Sitz in dem belieferten Land benötigen verpflichtend einen Bevollmächtigten. |
07.10.2025 | Inkrafttreten der überarbeiteten Version des BattDG. Damit ist das nationale Batterierecht an die EU-Batterieverordnung angepasst. |
Geplant:
18.02.2026 | Anforderungen an den CO₂-Fußabdrucks werden auch für wiederaufladbare Industriebatterien über 2 kWh verpflichtend. |
18.08.2026 | Bestimmte Angaben zur Kapazität und Mindestbetriebsdauer werden für Batterien erforderlich mit bestimmten Kennzeichnungen und QR-Code. |
18.02.2027 | - Der digitale Batteriepass wird für wiederaufladbare Industriebatterien (>2 kWh) und EV-Batterien obligatorisch. - Tragbare Batterien müssen für Endnutzer leicht entnehmbar und austauschbar sein. |
18.08.2027 | Die Sorgfaltspflichten (Due Diligence) in der Lieferkette werden verpflichtend (für große Unternehmen). |
18.08.2028 | - Mindestwerte für die Haltbarkeit und Leistung von Allzweck-Gerätebatterien. - Nachweise über den Mindestanteil an Recyclingmaterialien in EV- und Industriebatterien müssen erbracht werden. |
Bis Ende 2030 | Die Sammelziele für Gerätebatterien steigen auf 73 %. |
Ab 2031 | Strengere Zielwerte für Mindestanteile an Recyclingmaterialien in neuen Batterien müssen erfüllt werden. |

